EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und im Nördlichen Ruhrgebiet (JTF)

Die Landesregierung verfolgt im Rahmen der Fachkräfteoffensive das Ziel, Nordrhein-Westfalen zum Berufsbildungsland Nummer 1 zu machen. Zur Stärkung und Attraktivitätssteigerung der beruflichen Bildung ist es jedoch notwendig, die erforderlichen Investitionen in die Gebäude und in die Ausstattung der beruflichen Bildungszentren zu unterstützen.

Dafür stellen das Land NRW und die Europäische Union aus dem Just Transition Fund (JTF) rund 75 Millionen Euro für Vorhaben im Rheinischen Revier – StädteRegion Aachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Kreis Neuss – sowie im Nördlichen Ruhrgebiet – Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl  – zur Verfügung.

Gefördert werden bedarfsgerechte Investitionen in:

  1. A: Neu-, Ergänzungs- und/oder Modernisierungsausstattung von Bestandsgebäuden sowie materieller und/oder digitaler Lehr-/Lernräume
  2. B: Energetische Sanierung von Gebäuden der beruflichen Bildung
  3. C: Energieeffiziente Neu- und Ergänzungsbauten, insbesondere auf ehemaligen Bergbau- und anderen Brachflächen

Teilnahmeberechtigte Organisationen

Die Förderrichtlinie richtet sich an die Träger von

  • berufsbildenden Schulen, die den Schulgesetzen der Länder unterliegen oder von staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen mit vergleichbaren Bildungsangeboten,
  • Einrichtungen der ergänzenden überbetrieblichen Berufsausbildung,
  • Einrichtungen mit speziellen berufsvorbereitenden oder berufsbegleitenden Ausbildungsangeboten,
  • Einrichtungen zur beruflichen Fortbildung, soweit sie im Rahmen von geregelten Bildungsgängen die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln,
  • akademischen Einrichtungen mit staatlicher Anerkennung.

Förderrichtlinie / Weitere Informationen

Förderrichtlinie "Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und im Nördlichen Ruhrgebiet (JTF)"


Einreichungsfristen

Fördergegenstände A + B:
31.12.2025 

Fördergegenstand C:
31.12.2024


Antragstellung

Der Förderaufruf sieht ein einstufiges Verfahren vor. Anträge können über das EFRE-Antragsportal eingereicht werden. Nutzen Sie dabei die Beratung der zuständigen Bezirksregierung.


Kontakt/Beratung

Vorhaben im Rheinischen Revier:
Bezirksregierung Düsseldorf

Nancy Majic
Tel.: 0211 475-5133
nancy.majic(at)brd.nrw.de

Sarah Menzel
Tel.: 0211 475 - 5232
sarah.menzel(at)brd.nrw.de

Vorhaben im Nördlichen Ruhrgebiet:
Bezirksregierung Münster

Johannes Haunhorst
Tel.: 0251 411-5094
Johannes.Haunhorst(at)bezreg-muenster.nrw.de